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Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der HaWe Tax PartG mbB und ihren Auftraggebern über steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

Der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung. Die Durchführung erfolgt nach den anerkannten Regeln des Berufsstands unter Berücksichtigung der zum Bearbeitungszeitpunkt einschlägigen Vorschriften.

3. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung und informiert unverzüglich über relevante Änderungen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Die berufliche Unabhängigkeit der Berufsträger und Mitarbeiter wird gewahrt. Mögliche Gefährdungen werden unverzüglich offengelegt.

5. Berichtigung von Mängeln

Nachträglich festgestellte Mängel werden im gesetzlichen Rahmen beseitigt. Der Auftraggeber gibt hierzu Gelegenheit zur Nachbesserung.

6. Haftung

Die Haftungsregelung und jede Haftungsbegrenzung müssen vor Verwendung anhand der aktuellen berufsrechtlichen Vorgaben und des Versicherungsvertrags geprüft werden.

7. Verschwiegenheit und Datenschutz

Die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gilt für alle im Mandat bekannt gewordenen Angelegenheiten. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

8. Mitwirkungsverzug

Bei ausbleibender Mitwirkung können angemessene Fristen gesetzt und der Auftrag nach fruchtlosem Ablauf gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

9. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, soweit keine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

10. Aufbewahrung und Herausgabe

Unterlagen werden nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Überlassene Originale werden nach Beendigung des Mandats auf Verlangen herausgegeben.

11. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Vor Veröffentlichung prüfen

Diese Vorlage muss vor verbindlicher Verwendung anwaltlich beziehungsweise berufsrechtlich geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse der Kanzlei angepasst werden.

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