Internationales Steuerrecht

Sobald Einkünfte, Personen oder Unternehmen eine Grenze überschreiten, wollen oft zwei Staaten besteuern. Wer die Zuordnung erst klärt, wenn beide Bescheide vorliegen, zahlt doppelt oder streitet jahrelang. Wir klären sie vorher.

Ansprechpartner: Patrick Commercon, Steuerberater, M.A.

Woran wir arbeiten

Wegzug und Wegzugsbesteuerung

Wer ins Ausland zieht und Anteile an Kapitalgesellschaften hält, kann Steuer auslösen, ohne etwas verkauft zu haben. Deshalb planen wir den Wegzug, bevor du umziehst: Zeitpunkt, Struktur der Beteiligungen und eine mögliche Rückkehr.

  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
  • Ratenzahlung und Rückkehrregelungen
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
  • Zuzug nach Deutschland

Betriebsstätten im Ausland

Eine Betriebsstätte entsteht oft schneller als gedacht, etwa durch eine Baustelle, einen festen Arbeitsplatz oder einen Mitarbeiter im Homeoffice im Ausland. Wir klären früh, wo Gewinne zu versteuern sind, und prüfen bestehende Strukturen auf Risiken.

  • Begründung von Betriebsstätten
  • Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
  • Auslandsgesellschaften und Holdingstrukturen
  • Hinzurechnungsbesteuerung

Doppelbesteuerungsabkommen

Ob und wo deine Einkünfte besteuert werden, hängt vom jeweiligen Abkommen und von deiner Ansässigkeit ab. Wir prüfen die Zuordnung und sorgen dafür, dass Freistellung oder Anrechnung tatsächlich greifen, auch dann, wenn ein Staat das anders sieht.

  • Ansässigkeit und Wohnsitz
  • Freistellungs- und Anrechnungsmethode
  • Quellensteuern und ihre Erstattung
  • Verständigungsverfahren

Entsendung von Mitarbeitern

Wenn du Mitarbeiter ins Ausland schickst, stellen sich drei Fragen: Wo wird der Lohn versteuert, wo ist der Mitarbeiter sozialversichert, und entsteht dadurch eine Betriebsstätte? Wir klären alle drei, bevor die Entsendung beginnt, damit keiner dieser Punkte später nachgeholt werden muss.

  • 183-Tage-Regel und Besteuerungsrecht
  • Lohnsteuer im In- und Ausland
  • Sozialversicherung und A1-Bescheinigung
  • Grenzüberschreitendes Homeoffice

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Es legt fest, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Das geschieht entweder durch Freistellung in einem Staat oder durch Anrechnung der ausländischen Steuer. Welche Methode gilt, hängt vom Abkommen und von der Art der Einkünfte ab.

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Wenn du in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst, ins Ausland ziehst und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hältst. Besteuert wird der Wertzuwachs deiner Anteile, auch ohne Verkauf. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden.

Was bedeutet die 183-Tage-Regel?

Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland bleibt unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerpflichtig. Dafür darf sich der Mitarbeiter höchstens 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhalten. Außerdem darf der Lohn weder von einem Arbeitgeber dort noch von einer dortigen Betriebsstätte getragen werden. Gezählt werden Aufenthaltstage, nicht Arbeitstage, und je nach Abkommen innerhalb von zwölf Monaten statt im Kalenderjahr.

Wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland?

In der Regel bei einer festen Geschäftseinrichtung, über die die Tätigkeit ausgeübt wird. Für Bau- und Montagestellen gelten je nach Abkommen eigene Fristen, häufig sechs oder zwölf Monate. Auch ein dauerhaft genutzter Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Ausland kann ausreichen.

Nächster Schritt

Lust auf ein Gespräch?

Ein Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten, ist unverbindlich und endet mit einer ehrlichen Einschätzung.

info@hawe.tax+49 6207 2014999HaWe Tax PartG mbB, Viernheim