Differenzbesteuerung und Fahrzeugeinkauf
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG entscheidet sich beim Ankauf, nicht beim Verkauf. Wir richten den Prozess so ein, dass jedes Fahrzeug von Anfang an dem richtigen Besteuerungsregime zugeordnet ist.
- Ankauf von Privat, aus dem EU-Ausland und von Unternehmern
- Einzeldifferenz und Gesamtdifferenz
- Aufzeichnungspflichten
- Innergemeinschaftliche Lieferungen