Kfz-Gewerbe

Autohäuser, freie Werkstätten und Fahrzeughändler: Im Kfz-Gewerbe hängt die Umsatzsteuer an jedem einzelnen Fahrzeug. Wer den Beleg beim Ankauf nicht sauber führt, verliert in der Prüfung rückwirkend.

Ansprechpartner: Bastian Haberzettl, Steuerberater und Partner, M.Sc.

Woran wir arbeiten

Differenzbesteuerung und Fahrzeugeinkauf

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG entscheidet sich beim Ankauf, nicht beim Verkauf. Wir richten den Prozess so ein, dass jedes Fahrzeug von Anfang an dem richtigen Besteuerungsregime zugeordnet ist.

  • Ankauf von Privat, aus dem EU-Ausland und von Unternehmern
  • Einzeldifferenz und Gesamtdifferenz
  • Aufzeichnungspflichten
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen

Fahrzeugbestand, Vorführ- und Vorratswagen

Ob ein Fahrzeug Umlaufvermögen, Anlagevermögen oder Vorführwagen ist, verändert Bilanz, Abschreibung und Entnahmebesteuerung. Die Zuordnung gehört in den laufenden Prozess.

  • Abgrenzung Vorführwagen zu Vorratsfahrzeug
  • Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
  • Bewertung von Standzeiten

Agenturmodelle und Herstellervorgaben

Mit dem Wechsel vieler Hersteller ins Agenturmodell ändert sich, wem das Fahrzeug gehört und wer welchen Umsatz ausweist. Das betrifft Buchhaltung, Boni, Margen und Kennzahlen.

Werkstatt, Kasse und Prüfungssicherheit

Werkstätten mit Bargeldverkehr sind ein klassisches Ziel der Kassen-Nachschau. Wir prüfen die Kasse, bevor es jemand anderes tut.

  • Gewährleistungs- und Kulanzrückstellungen
  • Ersatzteillager und Langsamdreher
  • Prüfung von Hinzuschätzungen

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wann darf ich die Differenzbesteuerung anwenden?

Beim Wiederverkauf beweglicher Gegenstände, die ohne Vorsteuerabzug erworben wurden. Entscheidend ist ein vollständiger Nachweis beim Ankauf.

Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz?

Im üblichen Fahrzeughandel gilt die Einzeldifferenz: Jedes Fahrzeug wird für sich gerechnet.

Wie wird ein Vorführwagen abgeschrieben?

Als Anlagevermögen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, wenn das Fahrzeug dauerhaft dem Betrieb dient. Die Einordnung muss dokumentiert werden.

Was ändert sich durch das Agenturmodell?

Der Handel wird zur Vermittlung. Umsatz ist dann grundsätzlich die Provision statt des Fahrzeugpreises; Bilanzsumme und Kennzahlen verändern sich.

Nächster Schritt

Lust auf ein Gespräch?

Ein Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten, ist unverbindlich und endet mit einer ehrlichen Einschätzung.

info@hawe.tax+49 6207 2014999HaWe Tax PartG mbB, Viernheim