Mittelstand

Buchhaltung und Abschluss zeigen, was war. Steuerplanung entscheidet, was bleibt. Wir verbinden beides: laufende Zahlen, auf die Verlass ist, und Gestaltung, bevor investiert wird.

Ansprechpartner: Patrick Commercon, Steuerberater, M.A.

Woran wir arbeiten

Steuerliche Gestaltung vor der Entscheidung

Steuerliche Gestaltung wirkt nur, wenn sie vor der Entscheidung stattfindet. Bevor du investierst, eine Gesellschaft gründest oder dein Gehalt neu festlegst, rechnen wir die Varianten durch. So siehst du, was nach Steuern übrig bleibt.

  • Investitionsabzugsbetrag und Abschreibung
  • Gehalt und Ausschüttung beim Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Rechtsformwahl und Holdingstrukturen
  • Liquiditäts- und Steuerplanung

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Wir erstellen deinen Jahresabschluss und deine Steuererklärungen und gehen die Ergebnisse mit dir durch, statt sie nur zu versenden. Dabei sprechen wir auch darüber, was sich daraus für das laufende Jahr ergibt.

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Offenlegung

Laufende Buchhaltung

Eine saubere laufende Buchhaltung ist die Grundlage für jede Entscheidung. Wir richten die Abläufe so ein, dass deine Belege digital und zeitnah verarbeitet werden. Deine monatlichen Auswertungen zeigen dir dann, wo dein Unternehmen steht, und nicht nur, was gebucht wurde.

  • Digitale Belegverarbeitung
  • Monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • GoBD-konforme Prozesse
  • E-Rechnung

Lohn und Gehalt

Die Lohnabrechnung ist Routine, bis die Lohnsteuer-Außenprüfung kommt. Wir sorgen dafür, dass Sachbezüge, Sonderzahlungen und Beschäftigungsformen von Anfang an richtig abgebildet sind. Wir zeigen dir außerdem, welche Leistungen du deinem Team steuerfrei geben kannst.

  • Monatliche Entgeltabrechnung
  • Minijobs und Werkstudenten
  • Dienstwagen und Sachbezüge
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts schon vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass dein Gewinn 200.000 Euro nicht übersteigt, die Investition innerhalb von drei Jahren erfolgt und du das Wirtschaftsgut zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzt.

Muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen musst du E-Rechnungen bereits seit 2025. Ausstellen musst du sie ab 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, und ab 2028 in jedem Fall, sobald du an andere Unternehmen fakturierst. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Kleinunternehmer.

Wie hoch darf das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers sein?

Dein Gehalt muss angemessen und fremdüblich sein. Maßgeblich ist deine gesamte Vergütung, also auch Tantieme, Dienstwagen und Pensionszusage. Ist sie zu hoch, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Weil sich Umsatz und Gewinn verändern, sollte die Angemessenheit regelmäßig überprüft werden.

Muss mein Jahresabschluss veröffentlicht werden?

Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag beim Unternehmensregister einreichen. Kleinstgesellschaften können ihre Bilanz hinterlegen, statt sie zu veröffentlichen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld.

Nächster Schritt

Lust auf ein Gespräch?

Ein Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten, ist unverbindlich und endet mit einer ehrlichen Einschätzung.

info@hawe.tax+49 6207 2014999HaWe Tax PartG mbB, Viernheim